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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/69-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Juni 1978, II/1-M-498-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Lichtenwörth, politischer Bezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem schwarzen Schild ein goldener Reichsapfel mit roter Binde, der von zwei im Schildesfuß sich kreuzenden grünen Palmzweigen umfaßt wird und über den eine goldene fünfzackige Krone schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwörth festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.