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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/55-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1984, II/1-M-224/2-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Lengenfeld, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild unter einem, mit einer beblätterten goldenen Weinranke belegten Schildeshaupt, ein auf grünem Grund nach vorne schreitender silberner Reiher, der in seinem roten Schnabel ein goldenes Hufeisen trägt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lengenfeld festgesetzen Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.