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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/66-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Oktober 1984, II/1-342/1-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Laxenburg, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, der in seinem vorderen roten Feld eine silberne Binde, in seinem hinteren grünen Feld einen dunkelgrünen entwurzelten Eichenbaum mit braunem Stamm und Wurzelstock, vier goldene Früchte tragend, zeigt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Laxenburg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.