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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/89-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. September 1986, II/1-M-524-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Lanzendorf, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild rechts oben eine silber und rot geschachtete Ehrenvierung, links oben ein silberner Ritterhelm, in der unteren Schildhälfte, nach rechts versetzt, in den gefluteten Schildfuß eintauchend, ein silbernes Mühlrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lanzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.