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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/17-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-456-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Langenrohr, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild, vorne in Gold zwei gekreuzte grüne Ähren, die von einem gleichfarbigen aufrechten Rohrkolben durchzogen werden, rückwärts in Blau eine goldene Darstellung des hl. Nikolaus mit seinen Attributen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenrohr festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.