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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/86-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juli 1979, II/1-M-222-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Krumau am Kamp, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Gold auf Blau geteilter Schild, oben eine die Schildesteilung überragende, auf einem begrünten Felsen stehende naturfarbene Burgruine mit roten Dächern, unten belegt mit einem goldenen Turbinenläufer.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Krumau am Kamp festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.