Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-3069/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kottingbrunn, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild, zwei gekreuzte silberne Türkenschwerter, aus denen rotgoldene Flammen emporschlagen und die ein goldenes Zahnrad umschließen; über den Schwertgriffen zwei goldene Weinblätter.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kottingbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.