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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/29-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2599-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Kottes-Purk, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild, auf einem grünen Dreiberg stehend, eine goldene gequaderte zinnenbekrönte Mauer mit ebensolchem Turm, darin ein offenes schwarzes Tor mit hochgezogenem Fallgitter; den Turm begleiten im blauen Schild drei silberne achtzackige Sterne.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kottes-Purk festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.