Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/54-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Jänner 1984, II/1-M-454/5-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem schwarzen Schild ein nach rechts schreitender, aufrechter, rotbewehrter und goldenbekrönter silberner Löwe.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß” genehmigt

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.