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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/76-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Juni 1998, Zl. IVW3-M-523/2-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Klosterneuburg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot eine freistehende, gequaderte und gezinnte silberne Mauer, dahinter drei gezinnte silberne Türme mit schwarzen Fenstern, im mittleren höheren Turm ein schwarz geöffnetes Rundbogentor.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.