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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/25-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 2010, Zl. IVW3-M-3151501/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Kirnberg an der Mank das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen schwarz-weiß geschachteten Stab gespalten, rechts in Blau ein goldenes Mühlrad mit sechs Speichen, links in Weiß ein roter Pfahl.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirnberg an der Mank festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.