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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/16-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Mai 1989, II/1-M-494-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In rotem Schild über grünem Erdreich eine gequaderte, zinnenbekrönte silberne Stadtmauer mit mächtiger Toranlage, geöffneten goldenen Torflügeln und hochgezogenem goldenen Fallgitter; die Toranlage flankiert von zwei ebenfalls mit Zinnen bekrönten silbernen Türmen, zwischen ihnen ein von Blau und Rot geteilter Schild, oben aus der Teilungslinie wachsend ein rechtsgewendeter aufsteigender silberner Löwe; der Schild gehalten von einem goldenen Engel, der seine Flügel über die beiden Türme ausbreitet.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.