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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/89-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Oktober 1979, II/1-M-142-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Kirchberg am Walde, Verw. Bez. Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein über grünem Grund gespaltener Schild, vorne in Blau eine naturfarbene Kirche mit rotem Dach und ebensolchem Turm, hinten in Silber drei naturfarbene Laubbäume, von denen der mittlere die beiden äußeren überragt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchberg am Walde, festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.