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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/20-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-340-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Kaltenleutgeben, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild ein silberner, rot geränderter Schräg-rechts-Wellenbalken, der von einem silbernen drei Früchte tragenden Eichenzweig begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kaltenleutgeben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.