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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/31-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1975, GZ. II/1-2288-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Jedenspeigen, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein durch einen silbernen Wellenbalken gespaltener Schild, belegt mit zwei goldenen gekreuzten, abflatternde Fahnen tragenden Lanzen, rechts Rot-Silber-Rot, links Rot-Silber.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Jedenspeigen festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.