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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/32-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Oktober 1991, Zl. II/1-M-221-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Jaidhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün eine aus dem Schildfuß wachsende goldene Zinnenmauer mit zinnenbekröntem Mittelturm und schwarzer Toröffnung, darüber ein springender goldener Hirsch mit achtendigem Geweih, links und rechts oben von je einer goldenen Korngarbe begleitet.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Jaidhof festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.