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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/44-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-74-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Höflein, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem blauen Schild unter einem silbernen, mit drei blauen Lilien belegten Schildeshaupt, ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Kirchturm mit drei schwarzen gotischen Fenstern.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.