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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/59-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-362a-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber unter blauem Schildhaupt eine blaue heraldische Lilie, im Schildfuß ein grüner Hügel, darin ein silbernes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.