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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/44-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. März 1994, Zl. II/1-M-490/1-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochwolkersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In rot-silber-rotem Bindenschild zwei aus den Schildrändern wachsende halbe Wagenräder in verwechselten Farben, darunter ein von Blau und Gold gespaltener Schildfuß, mit einem Sparren in verwechselten Farben belegt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochwolkersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.