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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/74-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. November 1994, Zl. II/1-M-489/4-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau auf grünem, silbern bordiertem Dreiberg ein Grenzstein mit silbernem Sockel und konischem rotem Aufsatz mit silbernen Flanken, davor ein aus dem Dreiberg wachsendes goldenes Rad mit fünf sichtbaren Speichen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.