Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/27-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Mai 1982, II/1-M-312/4-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Hochleithen, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild vorne in Rot eine aus der Schildesteilung wachsende halbe silberne Kruke, hinten in Blau drei linear gestellte, aus dem Schildesfuß emporsteigende goldene Ähren.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochleithen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.