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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/81-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Jänner 1986, II/1-M-140a/4-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Hirschbach, Verwaltungsbezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild über einem blauen Schildfuß eine rote vordere Schildhälfte belegt mit einem silbernen Sparren und eine silberne hintere Schildhälfte gleichfalls belegt mit einer roten stehenden Hirschstange.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.