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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/47-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-311-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Herrnbaumgarten das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber auf grünem Dreiberg ein zinnenbekrönter, gequaderter schwarzer Turm, belegt mit einem rot-silber-roten Bindenschild, zu beiden Seiten je ein belaubter grüner Weinstock mit zwei Trauben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Herrnbaumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.