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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/56-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. März 1984, II/1-M-48/1-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde Hernstein, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch Deichselschnitt geteilten Schild, oben in Blau zwei gekreuzte goldene Schlüssel, rechts in Grün ein silbener gequaderter auf natürlichem Felsen stehender, mit offenem Tor und schwarzem Fenster versehener zinnenbekrönter Wehrturm, links in Silber eine grüne Föhre mit ebensolchem Stamm, die einen goldenen Harztopf trägt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hernstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.