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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/12-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. April 1981, II/1-M-338-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Hennersdorf, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In durch eine silberne, zwei Blätter tragende Ähre von Grün auf Rot gespaltener Schild, der im Schildeshaupt von einem vierjochigen romanischen Bogenfries begrenzt wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hennersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.