Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 1973, GZ II/1-3156/1-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Heiligenkreuz, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem grünen Schild acht von der Schildesmitte auslaufende, zum Schildesrand sich verbreiternde goldene Strahlen belegt mit einem roten Tatzenkreuz.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Heiligenkreuz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.