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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/43-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. März 1983, II/1-M-399-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Haunoldstein, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein durch eine silberne gestürzte Deichsel geteilter blauer Schild, der im ersten und dritten Feld mit drei von einer Hand gehaltenen Ähren, dem Deichselarm unterschoben, und im zweiten Feld mit einem rotbezungten, bewehrten goldenen Panther belegt ist.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Haunoldstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.