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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/24-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Februar 2010, Zl. IVW3-M-3091501/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Haugschlag das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold ein grüner Dreiberg, besetzt mit drei grünen Fichten und belegt mit einer goldenen schräglinks gestellten Axt, die über einem silbernen, aus dem Schildfuß wachsenden Felsen schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Haugschlag festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.