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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/80-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 1979, II/1-M-397-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grünau, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein roter Schild, belegt mit einem aufrechtstehenden naturfarbenen Holzhammer, dessen Stiel durch eine dreizackige goldene Krone gezogen ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grünau festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.