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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/71-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1978, II/1-M-541/7-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Großgöttfritz, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild, vorne in Schwarz ein goldener Schräglinks-Balken begleitet von zwei ebensolchen Rauten, hinten in Gold eine grüne Tanne mit ebensolchem Stamm und Wurzeln.”

Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großgöttfritz festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.