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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/7-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. August 1972, GZ. II/1-3013/3-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Grimmenstein, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem grünen Schild ein auf einem silbernen Felsgebirge stehender, gequaderter, zinnenbekrönter mit Fenstern und Pechnasen versehener roter Wehrturm, der mit zwei an seinem Mauerwerk befestigten goldenen Ketten die unter dem Turm befindlichen Talengen sperrt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grimmenstein festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.