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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/34-0

NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juli 1982, II/1-M-431-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gresten-Land das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Silber auf Grün geteilten Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Spieß mit goldener Parierstange, unten in Grün ein goldener Apfel an einem Zweig mit zwei goldenen Blättern hangend.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gresten-Land festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün” genehmigt

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.