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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/19-0

Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, mit Bescheid vom 1. Dezember 1981, II/1-M-520/1-81, der Gemeinde Gramatneusiedl, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem grünen Schild zwei gekreuzte, abwärts gewendete, silberne Sensen, die überragt werden von einem, durch einen silbernen Faden getrennten, roten Schildeshaupt, welches mit einem goldenen Weberschiffchen belegt ist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gramatneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.