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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/61-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. März 1978, GZ. II/1-M-542-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grafenschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Rot auf Blau durch einen aus dem Schildesfuß aufragenden silbernen Pranger mit ebensolcher Kugel und Kette, gespaltener Schild; diesen Pranger begleiten rechts zwei gekreuzte silberne Morgensterne mit naturfarbenen Stielen, links ein goldener Blitz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.