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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/43-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. März 1994, Zl. II/1-M-360-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Grafenbach-St. Valentin das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne von Blau und Rot geteilt, aus der Teilungslinie wachsend ein goldener Löwe, hinten in Gold schräggekreuzt ein roter Bischofsstab und eine rote Krücke, überdeckt durch ein aufgeschlagenes rotes Buch.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Grafenbach-St. Valentin festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.