Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/49-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Oktober 1976, GZ II/1-M-355-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Gießhübl, politischer Bezirk Mödling das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild über einem im Schildfuß aufragenden schwarzen Dreiberg, vorne in Blau ein silbernes Kreuz, hinten in Gold eine grüne Fichte mit ebensolchem Stamm”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gießhübl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.