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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/71-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. März 1985, II/1-M-519-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gerersdorf, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Gold eine auf der Schildesteilung stehende schwarze Opferschale, aus der rote Flammen emporschlagen, unten in Blau zwei goldene auseinanderschreitende, überdeckte Löwen mit verschlungenen Schwänzen und roter Zunge.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gerersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.