Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. September 1987, II/1-M-519-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Gerasdorf bei Wien, Verw. Bezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen blauen Wellenbalken erhöht geteilten goldenen Schild fünf rote Kreisflächen, drei oberhalb, zwei unterhalb des Wellenbalkens; aus dem Schildesfuß wachsend zwei gekreuzte rote Speere.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gerasdorf bei Wien festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.