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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/6-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Februar 2003, Zl. IVW3-M-3131001/002-2003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Gedersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, über geflutetem blauem Schildfuß mit vier silbernen Wellenleisten durch eine silberne Leiste gespalten, rechts übereinander eine goldene Jakobsmuschel und eine goldene heraldische Lilie, links ein goldener Weinstock mit drei Trauben und drei Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Gedersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.