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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/82-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. April 1979, II/1-M-303-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Gartenbrunn, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem goldenen Schild ein, auf einem grünen Ast mit daran hängender grüner Weintraube sitzender naturfarbener Kiebitz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gartenbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.