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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/39-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-334-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gaaden, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild vorne drei gequerte silberne Spitzen im schwarzen Feld, hinten rote Flammen, die aus zwei gekreuzten schwarzen Hölzern emporschlagen und einen silbernen Stein umschließen, im goldenen Feld.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gaaden festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.