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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/67-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juni 1978, II/1-M-46-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Furth a. d. Triesting, politischer Bezirk Baden das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem über einem Schildesfuß durch eine golde Ähre gespaltenen Schild, vorne in Schwarz ein rotes aufgerichtetes Türkenschwert, hinten in Rot eine goldene Hirschstange; im grünen Schildesfuß eine silberne Schneerose”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Furth a. d. Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Rot-Gold” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.