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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/88-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. November 1999, ZI. IVW3-M-3160901/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Fallbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über gewelltem blauem Schildfuß, darin drei silberne Wellenleisten, gespalten, vorne in Gold ein roter Turm mit fünf Zinnen, schwarz geöffnetem Rundbogentor und schwarzem Fenster, hinten in Grün ein aus fünf Ähren bestehendes goldenes Getreidebündel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Fallbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.