Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. September 1979, II/1-M-242-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Eschenau, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine aus dem Schildesfuß emporwachsende silberne stilisierte Esche.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Eschenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.