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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/88-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1986, II/1-M-12-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Ernsthofen, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen blauen Balken schrägrechts geteilten Schild oben in Rot ein goldener, aus der Schildesteilung wachsender abgetreppter Torbogen, unten in Gold eine rote Pflugschar.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ernsthofen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.