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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/74-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. April 1985, II/1-M-69-85, der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilter Schild, oben in Rot ein goldenes Zahnrad, unten in Grün eine goldene Ähre.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.