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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/97-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Februar 1980, II/1-M-95/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Eckartsau, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem schräglinks geteilten Schild, im oberen schwarzen Feld ein wachsender silberner Löwe, im unteren roten Feld ein weißer Pfahl.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eckartsau festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.