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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/95-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. August 2001, Zl. IVW3-M-3060701/002-00, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Stadtgemeinde Ebreichsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau unter einem über zwei Webspulen laufenden silbernen schwarzgestreiften Band im Schildhaupt ein silbernes Wasserrad, die waagrechten Speichen durch silberne Leisten bis zum Schildrand verlängert, aus den Leisten wachsend rechts drei goldene Schilfrohre, links drei goldene Ähren, im Schildfuß zwei linksgewendete silberne Fische.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebreichsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.