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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/32-0

NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juni 1982, II/1-M-260-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, über einen grünen drei Spitzen zeigenden Schildesfuß, von Rot auf Silber geteilten Schild, vorne ein silbernes Tatzenkreuz, hinten ein grüner Nadelbaum.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.