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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/95-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Dezember 1979, II/1-M-259/1-1980, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Dorfstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch eine grüne Fichte gespaltener Schild, vorne von Blau auf Gold und hinten von Silber auf Rot neuerlich gespalten.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Grün-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.